Der Kollege Burhoff weist auf eine wohl seltenere Fallgestaltung im Unterbringungsrecht hin. So hat das OLG Karlsruhe mit dem OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.11.2015 – 9 U 78/11 – nämlich dem Kläger, der für rund zwei Monate (rechtswidrig) in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war, u.a. 25.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht sah die Pflichtverletzung der Ärzte als erwiesen an.
Quelle: Zwei Monate rechtswidrig in der „Psychiatrie“ – zumindest 25.000 € Schmerzensgeld