Beim Streit um die Nebenkosten lockert der BGH die Anforderungen an die Vermieter

Vermieter haben nach einer Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 93/15) künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Wenn wie im entschiedenen Falle die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude umgelegt werden, müssen die einzelnen Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Damit stellte sich der BGH gegen die mieterfreundlicheren Vorinstanzen, die hier noch angenommen hatten, die Abrechnung sei formal unwirksam.

Quelle: Mietrecht: Streit um Nebenkosten – BGH lockert Anforderung an Vermieter | Frankfurter Neue Presse

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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