Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert zum  Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide –

Der Hartz-IV-Regelsatz soll frühestens für 2017 neu berechnet werden – obwohl er jetzt schon auf acht Jahre alten Zahlen beruht. Das nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband zum Anlass, die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II aufzufordern, gegen neue Bescheide Widerspruch einzulegen.

Die Berechnungsgrundlage beruht immer noch auf Daten aus 2008, obwohl ein Fünfjahreszeitraum vorgesehen ist. Die Daten für 2013 sind bereits erhoben, gleichwohl wird eine Anpassung frühestens zum 01. Januar 2017 in Aussicht gestellt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Quelle:  Paritätischer: Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide – Wirtschaft – Süddeutsche.de

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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