Die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern sorgt immer wieder für Verwirrung. Wer muss denn nun eine Steuererklärung abgeben und wer nicht?
Grundsätzlich gilt, dass Rentner nach den gleichen Regeln eine Steuererklärung abgeben müssen, wie alle anderen Steuerzahler auch.
Wenn Rentner oder deren Ehegatten eine Rente beziehen, so regeln § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Diese Vorschriften gelten auch, wenn daneben noch folgende Einkünfte erzielt werden:
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
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Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit;
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nicht der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte;
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pauschal versteuerter oder steuerfreier Arbeitslohn.
Maßgebend für die Abgabepflicht ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Die Verunsicherung rührt daher, dass die Renten nicht in voller Höhe der Steuerpflicht unterliegen.
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