Wer seine Mietwohnung unberechtigterweise regelmäßig Touristen überlässt, muss mit einer Kündigung rechnen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 432 C 8687/15). Eine regelmäßige Untervermietung an Touristen übersteigt in der Regel das mietvertraglich eingeräumte Nutzungsrecht.