Wenn die Dachrinne defekt ist…

Wenn die Dachrinne undicht oder ein Regenfallrohr defekt ist, kann das einen Mangel an der Wohnung bedeuten. Problematisch wird es dann auf alle Fälle, wenn hierdurch Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringt und sich Schimmel bildet.

Wenn ein Mangel vorliegt, stehen dem Mieter Mängelbeseitigungs- und Mietminderungsansprüche zur Seite. Darauf weist hier ProMietrecht  hin.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: