Geschwindigkeitsbegrenzung mit neuem Zusatzschild „Baumunfall“

„Baumunfall“  – das ist ein Verkehrsschild, das es nach der StVO eigentlich nicht gibt. Ein Autofahrer wollte sich das zu Nutze machen und wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid, weil er zu schnell gefahren sei. Weil das ominöse Schild als Zusatzschild die Geschwindigkeitsbegrenzung garnierte, sei die Begrenzung insgesamt unwirksam.

Dieser Auffassung erteile das OLG Oldenburg aber eine Absage. Mehr dazu bei der Rechtslupe:

Geschwindigkeitsbegrenzung mit neuem Zusatzschild „Baumunfall“ | Rechtslupe

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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