Der Vermieter muss durch geeignete Maßnahmen seine Mieter davor schützen, dass Wildschweine in den Garten eindringen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Dies gilt auch und gerade dann, wenn das gemietete Anwesen an einem Waldrand liegt.
Das Landgericht Berlin hatte demnach einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mieter wegen eindringender Wildschweine den Vermieter auf Mängelbeseitigung am Zaun in Anspruch genommen hatte. Erstinstanzlich war der Mieter vor dem Amtsgericht Wedding noch unterlegen, in der Berufungsinstanz sah das Gericht indes den Mangel an der Mietsache als gegeben an.
Quelle: (1) Wildschwein-Alarm: Vermieter muss Mieter schützen – Wirtschaft-News – Süddeutsche.de