Die Kündigungsfrist eines Mietvertrages müssen beide Seiten, also Mieter und Vermieter in der Regel einhalten. Der Gesetzgeber hat hier schon vor Jahren eingeführt, dass für den Mieter immer die 3-Monats-Frist gilt, für den Vermieter sich diese aber bei einer längeren Mietdauer verlängert. Aus Kulanz kann der Vermieter den Mieter natürlich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen. Ein Anspruch hierauf besteht natürlich nicht. Auch das Gerücht, man müsse nur 3 Nachmieter bringen, hält sich seit Jahren hartnäckig. Dadurch gewinnt es aber nicht an Wahrheitsgehalt.
Die neue Wohnung ist gefunden, die alte aber noch nicht gekündigt. Bisweilen kommt es da zu Überschneidungen bei den Mietzahlungen. Bleibt nur, den Vermieter um vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag zu bitten. Einfach keine Miete zu zahlen, ist hingegen keine gute Idee.
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