Wer Asbest in der Wohnung hat, darf die Miete mindern. Das Berliner Landgericht hat damit die Rechte von Mietern gestärkt. Darauf weist der Tagesspiegel hin.
Die Tatsache, dass Asbest gesundheitsschädlich ist, ist längst bekannt. Offen war jedoch die Frage, ob eine etwaige Asbestbelastung einen Mangel an der Mietsache darstellt und mithin zur Mietminderungsansprüche berechtigen könnte. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass der Mieter nicht darlegen und beweisen muss, dass Grenzwerte überschritten sind. Die schiere Asbestbelastung reicht damit zur Minderung aus
Quelle: Urteil am Landgericht: Bei Asbest dürfen Mieter weniger zahlen – Berlin – Tagesspiegel