Ein fremder Wagen steht unbefugt auf meinem privaten Stellplatz. Darf ich ihn sofort abschleppen lassen oder muss ich die Polizei rufen?
Oder: Darf ich am Wochenende auf dem privaten Stellplatz eines Unternehmens einfach parken?
In beiden Fällen geht es um eine so genannte Besitzstörung. Dieser darf sich der rechtmäßige Besitzer erwehren – gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme eines Abschleppunternehmens.
Die ZEIT hat hier den aktuellen Rechtsstand anschaulich dargestellt:
Quelle: Falschparken: Wann dürfen Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen?