Falsch geparkt: dürfen  Grundstücksbesitzer einfach den Abschleppdienst rufen?

Ein fremder Wagen steht unbefugt auf meinem privaten Stellplatz. Darf ich ihn sofort abschleppen lassen oder muss ich die Polizei rufen? 

Oder: Darf ich am Wochenende auf dem privaten Stellplatz eines Unternehmens einfach parken? 

In beiden Fällen geht es um eine so genannte Besitzstörung. Dieser darf sich der rechtmäßige Besitzer erwehren – gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme eines Abschleppunternehmens. 

Die ZEIT hat hier den aktuellen Rechtsstand anschaulich dargestellt: 

Quelle: Falschparken: Wann dürfen Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen?

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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