Zehn Fragen, die der Vermieter nicht stellen darf

Auch der knappste Wohnungsmarkt sollte nicht zum Aushorchen führen: Kaum freie Wohnungen, horrende Preise – die Lage auf dem Wohnungsmarkt darf durchaus als angespannt bezeichnet werden. Mieter sollen nun immer öfter allerlei Fragen beantworten, teilweise kommt die Wohnungsvergabe einem Bewerbungsmarathon gleich. 

Doch die Neugier der Vermieter hat ihre Grenzen: Nicht alles, was hier erfragt wird, muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine erlaubte Lüge kann daher weder zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung noch zu einer Kündigung führen. 

Quelle: Zehn Fragen, die der Vermieter nicht stellen darf

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: