Elternunterhalt: Die Grundlagen

Der demographische Wandel ist deutlich sichtbar. Dabei steigt die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung. Die Folge hieraus ist, dass Deutschland älter wird.

Damit wachsen auch die Aufgaben und Anforderungen. So leben immer mehr Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes geben die Situation Ende 2013 wieder. Das Datenmaterial hierzu wurde im Jahre 2015 aktualisiert. Die Einzelheiten sind hier auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes zu finden.

Demzufolge wurden 764.431 Pflegebedürftige in Pflegeheimen vollstationär betreut. Insgesamt belief sich die Zahl auf 2 626 206 Menschen. Damit waren im Jahre 2013 ungefähr 30 %. aller Menschen, die der Pflege bedurften, in Heimen untergebracht. Das bedeutete gleichzeitig eine Steigerung von 2,9 % im Vergleich zum Jahr 2011.

Zur Kostentragung werden hierzu zunächst die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung herangezogen. Wenn diese laufenden Einkünfte nicht ausreichen, muss das Vermögen verwertet werden.

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Danach erst tritt das Sozialamt auf den Plan. Allerdings werden die Ämter dann die Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern auf sich überleiten. Das bedeutet, dass die Kinder entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit an den Pflegekosten beteiligt werden können.

Die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes, die hier auf dessen Seiten heruntergeladen werden kann, weist durchschnittliche Kosten für den Heimaufenthalt von ca. EUR 3.000,00 monatlich bei Pflegestufe III auf.

Laut der oben bereits erwähnten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegestufe III im Jahr 2013 durchschnittlich etwa 3.000 Euro monatlich. Aus der Pflegeversicherung werden hier seit dem 1. Januar 2015 EUR 1.612,00 im Monat geleistet. Wenn ein Härtfall vorliegt, erhöht sich dieser Betrag auf EUR 1.995.

Hieraus entsteht eine Deckungslücke von ca. EUR 1.000,00 bis EUR 1.400,00. Diese Lücke wäre zunächst durch die eigene Rente zu schließen, wobei auch hier noch Geld für persönliche Bedarfe oder Kleidung zu berücksichtigen wäre.

Wenn keine weitere Versicherung besteht, die für die Versorgungslücke aufkommen kann, muss das Sozialamt einspringen. Dieses wird sich dann an die Kinder wenden, die entsprechend ihrem Einkommen und ihrem Vermögen zur Schließung dieser Lücke herangezogen werden.

Zu diesem Themenbereich findet am Mittwoch, den 02. November 2016 ein Vortragsabend in Sigmaringen statt, an dem ich referieren werde. Ausführliche Informationen zur Veranstaltung gibt es hier und hier.

Wenn Sie Ihren Freundes- und Bekanntenkreis für dieses Thema sensibilisieren möchten, habe ich hier eine elektronische Grußkarte zum Elternunterhalt bereitgestellt. Bei Gefallen gibt es auch weitere Motive.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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