ISUV kritisiert: „Letztlich kommt man an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei.“

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat den Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ kritisiert. 

Vorsorge

Hauptkritikpunkt ist, dass dieser Entwurf nur auf ein Problem hinweise, es aber nicht löse, sondern die Problemstellung nur aufschiebe.

Der Entwurf sieht eine automatische Vertretungsbefugnis für Ehegatten und Lebenspartner vor. Stößt einem etwas zu und er kann nicht mehr selbst entscheiden, so soll dies automatisch der andere für ihn tun können – es sei denn, der Betroffene hat dies ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Vertretungsbefugnis gilt nur vorübergehend. Dauert die Handlungsunfähigkeit des Betroffenen länger an, soll dann doch ein „Betreuungsverfahren“ eingeleitet werden.

Die meisten Bürger glauben, dass ihr Partner sie bei Unfall, Krankheit automatisch vertreten könne. Dem ist allerdings nicht so.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht so aus:

Entweder der Betroffene hat eine Vorsorgevollmacht, die einen Vertreter benennt, oder ein Betreuer wird vom Gericht eingesetzt.

Problematisch ist in der Praxis, dass die meisten Bürger zwar die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht einsehen, letztlich  aber die Erstellung und Entscheidung darüber immer wieder für „später“ aufschieben.

„Der Gesetzentwurf ist insofern kontraproduktiv, weil die Bürger in ihrem Glauben bestärkt, es sei schon alles geregelt“, kritisierte in diesem Zusammenhang der ehemalige Vorsitzende und jetzige ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Im Übrigen zeigt sich, dass die Ehegatten oder Lebenspartner oft emotional überfordert sind „wenn sie unvorbereitet über ärztliche Behandlung entscheiden sollen.“

Grundsätzlich sollte man daher mit der „Vertrauensperson“ im gegenseitigen Austausch besprechen, was der andere tun soll, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann.

Eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- und Betreuungsverfügung  sollte daher zu jedem umfassenden Vorsorgepaket gehören.

Quelle: „Letztlich kommt man an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei.“ | ISUV

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: