Eine Entscheidung des OLG Stuttgart muss zunächst Erstaunen und Kopfschütteln hervorrufen.
Ein Vater hatte nach der Trennung sein jetzt 12-jähriges Kind bei sich im Haus seiner Eltern aufgenommen. Sowohl Vater als auch die Großeltern taten alles, um das Kind von seiner Mutter fernzuhalten und zu entfremden.
Auch die Einrichtung einer Umgangspflegschaft brachte nicht das gewünschte Ergebnis.
Im Verfahren nun ist das Gericht zur Überzeugung gekommen, dass der geäußerte Wille des Kindes, mit seiner Mutter nichts zu tun haben zu wollen, authentisch sei und daher auch beachtlich.
Die Folge: Der Umgang der Mutter mit dem Kind wurde bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgesetzt.
Das Verhalten des Vaters kann hier auch unter Zugrundelegung der Ausführungen des Gutachters als kindeswohlgefährdend eingestuft werden. Darüber hinaus hat er gegen die gesetzlichen Pflichten aus § 1684 BGB verstoßen.
Aus seiner Sicht ist er trotzdem vom Gericht belohnt worden…..
Quelle: Vater torpediert erfolgreich das Umgangsrecht der Mutter | Recht | Haufe
OLG Stuttgart, Beschluss v. 23 1.2.2015, 15 UF 192/13
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