Experten raten: Pflegeantrag gegebenenfalls noch 2016 stellen

Sozialrecht

Patientenschützer weisen darauf hin, dass es sich für viele Menschen lohne, noch im Jahre 2016 einen Pflegeantrag zu stellen.

Das schreibt das Portal Ihre Vorsorge – Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Dieses Vorgehen empfiehlt sich dies besonders für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden, aber bisher noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Sie sollten dem Expertenrat zufolge vor dem 1. Januar 2017 die Pflegestufe 1 beantragen. Diese beinhaltet eine Leistung von monatlich 244 Euro. Wenn Sie dann diese Pflegestufe tatsächlich bekommen, wechseln diese Menschen 2017 automatisch in den Pflegegrad 2 und erhalten damit monatlich 316 Euro.

Bei Anträgen von 2017 an aber werden viele Betroffene vermutlich aber den Pflegegrad 2 wohl nicht direkt erreichen.

Im Pflegegrad 1 gibt es dann nur noch 125 Euro von der Pflegekasse. Geschätzt seien laut Auskunft der Deutschen Stiftung Patientenschutz davon 125.000 Menschen betroffen.

Noch einschneidender sind die Neuerungen für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten.

Bisher zahlen die Kassen hier 468 Euro. Stellen die Betroffenen erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie dann nur noch 125 Euro. Das betreffe nach dem Vorstand der Stiftung rund 50.000 Menschen.

Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft tritt.

Dabei wird das bisherige Pflegesystem mit seinen drei Stufen in das neue System nach fünf Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen sollen dabei nicht schlechter gestellt werden. Pflegestufe 1 wird danach automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz etwa wegen Demenzerkrankung werden zwei Pflegegrade höher eingestuft, also von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3.

Quelle: Umstellung zum Jahreswechsel – ihre-vorsorge.de

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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