Von Adventskranz bis Wunderkerze: weihnachtliche Urteile im Mietrecht

Mietrecht

Die Advents- und Weihnachtszeit soll eine friedvolle und besinnliche Zeit sein. Doch gerade hier liegen häufig auch die Ursachen für mietrechtliche Auseinandersetzungen.

Sei es die störende Lichterkette, der blinkende Schwippbogen, der Plastikweihnachtsmann an der Fassade oder seien es Unfälle, die durch brennende Kerzen oder umstürzende Weihnachtsbäume verursacht werden, der Deutsche Mieterbund hat hier eine Zusammenstellung von diesbezüglichen Urteilen veröffentlicht.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Von Adventskranz bis Wunderkerze: weihnachtliche Urteile im Mietrecht

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: