Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen sich für 2017. Haufe hat die maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen veröffentlicht:
Quelle: Sozialversicherungswerte 2017 stehen fest | Recht | Haufe
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von derzeit EUR 4.237,50 auf EUR 4.350 im Monat, dem entsprechen EUR 52.200 Euro jährlich.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf EUR 57.600 angehoben, die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle steigt auf EUR 52.200.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
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