Ist die Beziehung kaputt, werden die Kinder oft gegen den Ex-Partner aufgehetzt. In Italien wird das nun hart bestraft. Ein historisches Urteil meint die taz:
Quelle: Urteil zum Umgang mit Kindern: Wer den Ex-Partner diskreditiert, zahlt – taz.de
Das Gericht verurteilte nunmehr die Mutter zu einer Zahlung von EUR 30.000,00, weil sie mit ihrem Verhalten die Vater-Kind-Beziehung untergraben und letztlich das Umgangsrecht torpediert hatte.
Nach deutschem Recht gilt in solchen Fällen der § 1684 II BGB – das Gericht kann hier Anordnungen nach Abs. 3 treffen, darüber hinaus können auch unterhaltsrechtliche Konsequenzen nach § 1579 BGB die Folge sein.
Schadenersatzansprüche wegen vergeblichen Aufwendungen sind ebenso möglich wie sorgerechtliche Maßnahmen durch das Gericht.
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