Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichetet Hauseigentümer zu bestimmten baulichen Maßnahmen, um Energie einzusparen. Hieraus ergibt sich nunmehr die praktische Frage:
Ist es möglich die Miete zu mindern, wenn der Vermieter Energieeinsparmaßnahmen nicht einhält, umsetzt, die in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben sind?
Das Landgericht Köln (AZ: 10 S 48/14) hat die Berufung eines Mieters gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit der Begründung zurückgewiesen, dass die EnEV keine direkten Auswirkungen auf das Mietverhältnis habe.
Daraus folgt aber, dass das Unterlassen der Maßnahmen zum Energiesparen selbst keinen Mangel an der Mietsache darstellt. Und wo kein Mangel – da keine Minderung.
Vielmehr können diese Maßnahmen dazu führen, dass die Miete aufgrund der Modernisierung erhöht wird, wenn die Kosten hierfür nach den gesetzlichen Regeln auf die Mieter umgelegt werden.
Ausführlich ist die Entscheidung auf den Seiten von ProMietrecht dargestellt:
Quelle: Miete mindern, wenn Energieeinsparverordnung nicht umgesetzt wird?
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