Wenn die Weihnachtsdeko Ärger macht…

Mietrecht

Ich habe bereits hier auf Urteile hingewiesen, die sich mit den juristischen Folgen von Weihnachtsdekorationen und weihnachtlichen Schadensfällen befasst haben.

Ich möchte es nun nicht versäumen, auf eine interessante Seite von ProMietrecht hinzuweisen, die sich mit Weihnachtsdekorationen die blinken oder nur leuchten, befasst. Kann es störend sein, z.B. wenn nachts ständig Licht einer solchen Deko in das Fenster der Nachbarwohnung fällt. Was ist erlaubt und was nicht? Die Seite gibt auch Tipps, wie sich das friedliche Nebeneinander gestalten lässt – schließlich lebt man ja auch über das Fest hinaus noch auf engstem Raum zusammen.

Quelle: Weihnachtsdekoration – wenn es blinkt und leuchtet, was ist erlaubt?

Darüber hinaus werden auch Hinweise gegeben, was bei Deko im Treppenhaus und bei Fassaden-Weihnachtsmännern zu beachten ist.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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