Spiegel online weist auf eine neuere Entscheidung des OLG Oldenburg hin:
Ein Ehemann würgte im Trennungskonflikt seine Frau. Außerdem zündete er das Haus der Ehefrau an.
Bei der Scheidung sollte der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, er hätte etwas von der Rente der 64-Jährigen abbekommen. Dem erteilte nun das Oberlandesgericht Oldenburg eine Abfuhr:
Wer sich schwerer Vergehen gegen den anderen Ehegatten schuldig macht, verliert den Anspruch auf Versorgungsausgleich.
Beschluss des OLG Oldenburg 3 UF 146/16
Quelle: Ehe-Urteil: Gewalttätiger Mann verliert Renten-Anspruch – SPIEGEL ONLINE
Auch wenn SPIEGEL ONLINE etwas reißerisch titelt: Ein Ehe-Urteil gibt es seit der Geltung des FamFG ab dem 01.09.2009 nicht mehr, die Familiengerichte urteilen nicht, sie erlassen Beschlüsse. Und seinen Rentenanspruch hat der Mann auch nicht verloren, nur den Anspruch darauf, von den Rentenanrechten der Ehefrau etwas abbekommen zu dürfen.
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