Eine gute Nachricht für alle, die die Rechtsform der Genossenschaft für ein zukunftsträchtiges Modell bürgerschaftlichen Engagements halten.
Das Rechtsboard des Handelsblattes berichtet über den Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts.
Quelle: Reform des Genossenschaftsgesetzes geplant | Rechtsboard
Bislang waren die Prüfungsbedingungen und die damit verbundenen Kosten eine für viele zu hohe Hürde, um sich genossenschaftlich zu organisieren. Dies soll nun wegfallen.
Außerdem sind weitere Reformen vorgesehen, um die Attraktivität dieser Gesellschaftsform zu erhöhen:
- Dokumente werden auf der Internetseite der Genossenschaft bereitgehalten ; dort erfolgt auch die Angabe des Prüfungsverbands;
- Haftungserleichterungen für ehrenamtlich tätige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder („Wenn ein Vorstandsmitglied im Wesentlichen unentgeltlich tätig ist, muss dies bei der Beurteilung seiner Sorgfalt zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.“); ansonsten für alle Einführung der „Business Judgement Rule“ (wie in § 93 AktG);
- Die Satzung kann den Vorstand an Weisungen der Generalversammlung binden
- Vorgesehen ist eine Anhebung der Größen für die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung;
- Keine Pflicht zur Einreichung einer Prüfungsbescheinigung zum Genossenschaftsregister;
- Erleichterungen bei der Führung der Mitgliederliste;
- Vereinfachungen zu Mehrstimmrechten und zum Stimmrecht investierender Mitglieder;
- Erleichterung der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen (neuer § 21b GenG).
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
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