Unfall bei geöffneter Fahrertür? Wer muss haften?

Verkehrsrecht
Das Rechtsboard von Haufe hat hier:

Quelle: Crash in geöffnete Fahrertür – wer haftet? | Recht | Haufe

auf ein Urteil des OLG Frankfurt hingewiesen, wonach bei Unfällen, bei denen der nachfolgende Verkehr in eine geöffnete Fahrertür fährt und dadurch ein Unfall passiert, der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen Fahrzeuglenker spricht, in dessen geöffnete Tür das andere Auto gefahren ist. Denn die StVO verlangt eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen.

Dass im konreten Fall die Schadensquote 50:50 ausging, hatte damit zu tun, dass das verunfallte Taxi zu nahe am rechten Straßenrand unterwegs gewesen war und sich der Unfall bei Ausnutzung der Fahrbahn hätte ebenfalls vermeiden lassen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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