Wenn der Postmann zweimal klingelt – oder: Paketzustellung am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit werden unzählige Pakete versandt, private Weihnachtspäckchen ebenso wie die Bestellungen aus den online-shops. Leider kommen die Paketdienste meistens dann, wenn man in der Arbeit ist. Aber kann man sich die Pakete einfach ins Geschäft schicken lassen?

Die Süddeutsche Zeitung hat hier das Wichtigste zu diesem Thema zusammengetragen.

Quelle: (9+)Darf ich mir Pakete an den Arbeitsplatz liefern lassen? – Karriere – Süddeutsche.de

Der Arbeitgeber muss solches nicht dulden, denn mit der privaten Annahme geht Arbeitszeit verloren und kann der Betriebsablauf gestört werden.

Sollte es eine Dienstanweisung oder eine arbeitsvertragliche Regelung geben, die private Post am Arbeitsplatz untersagt, kann eine solche Paketzustellung sogar Abmahnungen und im Ernstfall auch eine Kündigung nach sich ziehen.

Idealerweise fragt man vorher nach, ob eine solche  Zustellung an den Arbeitsplatz vom Arbeitgeber aus möglich sein dürfte.

 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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