ISUV im Januar: Wozu eine Vollmacht? Ich bin doch verheiratet!

Vorsorge

Mit diesem Thema startet der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. ins Jahr 2017. In der Öffentlichkeit wird derzeit der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“
Hierbei geht es um dieVertretungsbefugnis für Ehegatten und Lebenspartner.
Die meisten Bürger glauben, dass ihr Partner sie bei Unfall, Krankheit automatisch vertreten könne. Dem ist allerdings nicht so. Darüber hinaus zeigt sich in der Praxis, dass die Ehegatten oder Lebenspartner oft emotional überfordert sind, wenn sie unvorbereitet über ärztliche Behandlungen entscheiden sollen und Vertretung übernehmen müssen.
Der Themenabend findet am Mittwoch, den 11. Januar 2017 im Gasthof „Bären“ in Sigmaringen statt. Beginn ist 19:30 Uhr. Ich werde der Referent des Abendssein und hier die wesentlichen Elemente und Hintergründe von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und deren Vor- und Nachteile aufzeigen und die geplanten Neuregelungen und die Kritikpunkte des ISUV hieran darstellen und zur Diskussion stellen. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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