Nachmieter werden häufig nicht akzeptiert

Mietrecht

Eigentlich hatte der Gesetzgeber geglaubt, mit der Streichung der Möglichkeit, einen befristeten Mietvertrag ohne zwingenden Grund abschließen zu können, der Nachmieterproblematik einen Riegel vorzuschieben.

Allerdings war schnell eine Lücke gefunden und so können Mieter durch eine entsprechende Klausel, wonach für eine bestimmte Zeit auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet wird, vom eigentlichen Recht, sich mit einer Dreimonatsfrist vom Mietvertrag zu lösen, an das Mietobjekt gebunden werden.

Damit stehen dann aber viele vor Problemen, wenn aus familiären Gründen oder wegen eines Arbeitsplatzwechsels ein Wohnungswechsel ansteht.

Einen Nachfolger zu präsentieren genügt aber nicht, um aus dem Mietvertrag herauskommen zu können. In vielen Fällen müssen Vermieter die Interessenten aber nicht akzeptieren.

Die WELT gibt lesenswerte Hinweise:

Quelle: Vermieter akzeptieren häufig den Nachmieter nicht – DIE WELT

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Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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