An der bisherigen Rechtslage gab es Kritik: So war für die Verurteilung eines Stalkers voraussetzung, dass die Lebensgestaltung des Opfers schwer beeinträchtigt wurde und das Stalkingopfer den Arbeitsplatz wechseln oder sogar umziehen musste. Dies wird nun geändert.
In Zukunft soll Stalking auch dann strafbar sein, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat.
Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten „objektiv geeignet“ ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.
Der Tatbestand des § 238 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird damit zu einem Gefährdungsdelikt umgestaltet.
Quelle: Gesetzesnovelle: Stalking wird zum Gefährdungsdelikt
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