Was sich wie eine Binsenweisheit anhört, ist leider oftmals Grundlage für mietrechtliche Auseinandersetzungen:
Eine Betriebskostenabrechnung muss korrekt sein. Wenn aber die Abrechnung formell nicht richtig ist, dann gilt sie aber auch nicht.
Daraus folgt, dass der Mieter sogar die Rückzahlung der gesamten geleisteten Vorauszahlungen verlangen könnte. Allerdings sollte der Mieter davor andere ihm zur Verfügung stehende Mittel, wie zum Beispiel die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, nutzen, um den Vermieter zur korrekten Abrechnung anzuhalten. Ansonsten droht dem Mieter, dass er seinerseits seines Rechtes auf Rückforderung verlustig gehen könnte.
Mehr dazu auf den Seiten der Süddeutschen Zeitung: Rückforderung der Betriebskosten-Vorauszahlung
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