Der Mindestlohn steigt: was man unbedingt wissen muss

Arbeitsrecht

Im Jahr 2017 steigt der Mindestlohn auf 8,84 €. Welche Auswirkungen hat diese Anhebung für Minijobber und Arbeitgeber?

So erhöht sich für Minijobber das monatliche Einkommen, daraus folgt, dass die maximale Arbeitszeit im Minijob sich um 2 Stunden verringert.

Dadurch kann der Wechsel vom Minijob zu einer normalen versicherungspflichtigen Tätigkeit durch das Überschreiten der 450-EUR-Grenze erreicht werden.

Auch auf die Hinzuverdienstgrenzen kann die Erhöhung sich auswirken, hier sollte beachtet werden, ob diese Grenzen erreicht oder überschritten werden. Auch darf bei mehreren Minijobs die 450-EUR-Grenze insgesamt nicht überschritten werden, wenn nicht Versicherungspflicht eintreten soll.

Die wichtigsten Punkte hat die Minijobzentrale hier zusammengestellt:

Der Mindestlohn steigt – 5 Punkte, die Minijobber und Arbeitgeber wissen sollten | Die Minijob-Zentrale

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: