Die Zahlungen unter dem Druck eines früheren Insolvenzantrags – und die spätere Anfechtbarkeit

Insolvenzrecht

Die Insolvenzgläubiger können durch Zahlungen des Schuldners auch dann im Sinne von § 129 Abs.1 InsO auch dann benachteiligt werden, wenn der Schuldner trotz Zahlungsunfähigkeit zunächst zahlt, dann aber vor  der zur Eröffnung des Verfahrens führenden Insolvenz seine Zahlungsfähigkeit wieder erlangt hatte.

Der BGH weist darauf hin, dass eine durchgängige Zahlungsunfähigkeit nicht Voraussetzung ist, um eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung mit der Folge der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO oder der Deckungsanfechtung nach § 130 InsO.

 

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2016 – IX ZR 305/14

Ausführlich wird die Entscheidung des BGH auf der Rechtslupe dargestellt:

Quelle: Insolvenzanfechtung – und die Zahlungen unter dem Druck eines früheren Insolvenzantrags | Rechtslupe

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: