Düsseldorfer Tabelle 2017

Unterhalt

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist hier auf den Seiten des OLG Düsseldorf veröffentlicht.

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird daher zum 1. Januar 2017 erhöht. Der Selbstbehalt ändert sich nicht. Zuletzt wurde dieser zum 01.01.2015 angehoben. Dieser Umstand hat schon zu Protesten beispielsweise des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht ISUV geführt.

Die wesentlichen Punkte der Düsseldorfer Tabelle 2017

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) EUR 342,00. bisher waren es EUR 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (zwischen 6 und 12 Jahren) steigt der Bedarf auf EUR 393,00 von zuletzt EUR 384,00. Kinder der dritten Altersstufe schließlich ab 12 Jahren bis einschließlich 18 haben einen gesetzlichen Mindestbedarf von nunmehr EUR  460,00 statt bisher EUR 450,00.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) für Kinder, die keinen eigenen Haushalt führen sondern bei einem Elternteil leben,  errechnet sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe.

Dabei wird folgendermaßen gerechnet:

In der ersten Einkommensgruppe EUR 527,00

Diese ermitteln sich aus 460,00  aus der dritten Altersstufe + EUR 67,00

Diese EUR 67 sind der Unterschiedsbetrag zwischen den EUR 460,00 aus der dritten Stufe und den EUR 393,00 aus der zweiten Stufe.

Weil es sich um Bedarfssätze handelt, sind diese jeweils um das hälftige Kindergeld zu korrigieren, um die Zahlbeträge zu ermitteln.

Auch die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden.

Die Anhebung erfolgt dergestalt, dass in den Gruppen zwei bis fünf Zuschläge von  jeweils  5%  und in den höheren Einkommensgruppe um jeweils  8% vorgenommen wurden.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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