Unseriöses Inkassobüro – Was muss das erste Mahnschreiben enthalten?

Inkasso

Das AG München hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die Anforderungen an seriöse Inkasso-Mahnschreiben konkretisiert:

(AG München, Az. 1123 OWi 231 Js 242208/15)

Der Geschäftsführerin eines Inkassobüros wurde vorgeworfen, dass ihre Mahnschreiben gegen die gesetzlich geregelten Informationspflichten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Zum Beispiel fehlten die Darstellung des Sachverhalts und warum die angebliche Forderung besteht.

Das Amtsgericht München hat dabei anschaulich dargestellt, was ein Mahnschreiben eines Inkassounternehmens alles enthalten muss.

Dazu gehören unter anderem der Forderungsgrund, also warum überhaupt etwas gezahlt werden soll, wer der Gläubiger der Forderung ist und eine Aufschlüsselung nach geltend gemachten Zinsen und Kosten.

Quelle: Urteil: Unseriöses Inkassobüro – Was muss das erste Mahnschreiben enthalten? (AG München, Az. 1123 OWi 231 Js 242208/15)

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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