Bei Eis und Schnee: Verkehrssicherungspflicht

Winterdienst

Draußen liegt eine geschlossene Schneedecke – auch die Straßen und Gehwege sind dem Winter ausgesetzt. Damit einher gehen auch die Gefahren witterungsbedingter Unfälle.

Somit rückt, wenn etwas passiert, das Stichwort „Verkehrssicherungspflicht“ ins Zentrum der Überlegungen.

Doch wen trifft die Räum- und Streupflicht überhaupt?

Die Haufe-Redaktion hat die wichtigsten Punkte hierzu zusammengestellt:

Quelle: Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee | Recht | Haufe

In der Regel trifft die Pflicht den Grundstückseigentümer. Dieser kann seine Verpflichtung auf den Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag richtig und sauber geregelt ist.

Doch damit ist der Vermieter nicht gänzlich aus dem Schneider: Er muss nämlich den Mieter überwachen, ob er auch seinen Verpflichtungen nachkommt.

Wann und wie gestreut werden muss, ist meist in den kommunalen Satzungen geregelt.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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