Wenn der der Mieter eine Betriebskostenabrechnung übersandt bekommt, die seiner Ansicht nach Fehler aufweist, so kann und vorallem sollte er Einwendungen erheben. Doch es stellt sich immer wieder die Frage, bis wann er dieses tun muss.
Das Gesetz sieht hierfür eine Frist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung vor. Hieraus folgt die durchaus flapsige Annahme, dass beim Vermieter die Begründetheit der Nebenkostenklage unter dem Christbaum liegt.
Das wäre nämlich dann der Fall, wenn, wie üblich die Abrechnung zum Jahresende erstellt wird und der Mieter seine Einwendungen nicht richtig erhebt. Wenn die 12 Monate vorüber sind, kann er im Prozess diese nicht mehr anbringen.
Dazu gehört auch, dass dezidiert zu den einzelnen Punkten, die gerügt werden, Stellung bezogen werden muss.
Quelle: Bis wann muss man als Mieter Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben? | refrago
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