Eine Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
Unter Umständen kann die Krankheit sogar den Grund für die Kündigung darstellen.
Dabei sind bei der Kündigung durch den Arbeitgeber einige Punkte zu beachten:
Zunächst bedarf es einer negativen Gesundheitsprognose, das bedeutet, dass auch in absehbarer Zeit nicht mit einer Besserung zu rechnen ist.
Dann muss auch die Krankheit noch ursächlich dafür sein, dass betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt sind.
Schließlich muss auch die Interessenabwägung ergeben, dass der Arbeitnehmer auch nicht mehr auf einem anderen Arbeitsplatz Verwendung finden kann.
Quelle: Krankheitsbedingte Kündigung: Tipps für Arbeitnehmer und -geber » arbeits-abc.de
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