Der befristete Arbeitsvertrag – was man dazu wissen muss

Arbeitsrecht

Der Tagesspiegel hat einen lesenswerten Artikel zum Thema Kettenbefristung veröffentlicht. Wie oft kann man einen befristeten Arbeitsvertrag eigentlich verlängern?

Der Berliner Arbeitsrechtler Christoph Abeln erklärt in diesem Beitrag ausführlich, wie oft ein Arbeitsvertrag verlängert werden darf.

Quelle: Arbeitsrecht: Immer wieder neu befristet – Wirtschaft – Tagesspiegel

Zu unterscheiden ist zunächst einmal grundsätzlich, ob mit einem Sachgrund befristet wurde, oder einfach nur so.

Die so genannte sachgrundlose Befristung ist nur bis zu einer Dauer von 2 Jahren möglich und kann auch nur höchstens drei mal verlängert werden, wenn der Tarifvertrag hierzu nichts anderes hergibt.

Bei den Befristungen mit Sachgrund gibt es eine solche Grenze nicht, die Anforderungen daran, ob wirklich ein Sachgrund vorliegt, steigen aber, je länger das Arbeitsverhältnis andauert.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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