Wenn ein Vater dem gerade 18-jährigen Sohn einen Erbverzicht aufdrängt und ihn dabei mit der vagen Aussicht auf ein Sportwagen abfindet, ist das nichtig. Das hat das OLG Hamm so entschieden. Grund für die Annahme der Sittenwidrigkeit war das äußerst grobe Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Der Sohn sollte nicht nur auf das Erbe verzichten sondern noch eine ganze Menge weiterer Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die Ausbildung mit der Note 1 abschließen.
Ausführlich wird die Entscheidung bei Haufe dargestellt: Vereinbarung Sportwagen gegen Erbverzicht ist sittenwidrig | Recht | Haufe
Nicht alles, was einem ungerecht erscheint, ist gleich sittenwidrig und damit nichtig. Die Hürden, die die Rechtsprechung aufstellt sind hoch.
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