„Wenn Du auf Dein Erbe verzichtest, bekommst Du vielleicht einen Sportwagen“ – sittenwidrig!

Erbrecht

Wenn ein Vater dem gerade 18-jährigen Sohn einen Erbverzicht aufdrängt und ihn dabei mit der vagen Aussicht auf ein Sportwagen abfindet, ist das nichtig. Das hat das OLG Hamm so entschieden. Grund für die Annahme der Sittenwidrigkeit war das äußerst grobe Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Der Sohn sollte nicht nur auf das Erbe verzichten sondern noch eine ganze Menge weiterer Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die Ausbildung mit der Note 1 abschließen.

Ausführlich wird die Entscheidung bei Haufe dargestellt: Vereinbarung Sportwagen gegen Erbverzicht ist sittenwidrig | Recht | Haufe

Nicht alles, was einem ungerecht erscheint, ist gleich sittenwidrig und damit nichtig. Die Hürden, die die Rechtsprechung aufstellt sind hoch.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: