Dieser Frage geht der SPIEGEL in einem Artikel, nach, der hier nachgelesen werden kann.
Die Antwort ist: Nein, wenn alles richtg gemacht wird und der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird.
Für Kinder unter 12 Jahren bezahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Aber auch sonst hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung wegen Krankheit eines Kindes. Dieser beträgt bis zu 10 Tage im Jahr pro Kind, maximal aber 25 Tage. Auch bei älteren Kindern ist eine kurzzeitige Freistellung möglich.
Auf keinen Fall sollte man sich aber selbst krankschreiben lassen, wenn das Kind krank ist – dann nämlich droht die Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges.
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Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
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