Kritik an der Änderung des Insolvenzrechts

Insolvenzrecht

Nachdem der BGH im Juni vergangenen Jahres ein Urteil gesprochen hat, das eine Bevorzugung der Banken in Insolvenzverfahren in Frage stellte, hat der Gesetzgeber – nach Meinung von Kritikern hastig und unbemerkt – reagiert.

Hintergrund ist, dass bisher Banken erlaubt war, wechselseitig geschlossene Vertragskonstrukte mit insolventen Firmen abzurechnen, ohne dabei auf die Zustimmung des Insolvenzverwalters angewiesen zu sein. Dieses Privileg hatte der BGH in Frage gestellt. Und die Bundesregierung hat dieses umgehend wieder hergestellt und die Insolvenzordnung an den entscheidenden Punkten geändert. Wissenschaftler kritisieren, dass das vor allem den Banken und jetzt wohl auch anderen Großunternehmen hilft.

Ausführlich beschäftigt sich die Süddeutsche Zeitung damit.

Quelle: Insolvenzrecht – Mit besonderer Eile – Wirtschaft – Süddeutsche.de

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: