Das Schicksal von Haustieren bei Trennung und Scheidung

tierisch

Immer häufiger kommt es vor, dass Paare sich trennen, die zwar keine Kinder, aber Haustiere haben. Und im Trennungs- und Scheidungskonflikt kann es durchaus passieren, dass der Streit über die Tiere auch vor dem Gericht landet.

Ausdrückliche Umgangsregelungen für das geliebte Tier -daran scheitert es schon an einer gesetzlichen Grundlage. Aber bei wem das Tier dann in Zukunft leben soll – da ist guter Rat teuer.

Es geht nämlich auch nicht, dass hier ein Aufenthaltsbestimmungsrecht konstruiert werden kann.

Die Süddeutsche Zeitung weist hier  auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg hin. Demnach entscheidet letztlich, wenn also keine eindeutige Eigentumszuordnung getroffen werden kann, das Tierwohl.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Das Schicksal von Haustieren bei Trennung und Scheidung

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