Der Auskunftsanspruch der Eltern über ihr Kind besteht auch, wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt

Soregrecht

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch ein Auskunftsanspruch der Eltern besteht, wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt und das Jugendamt als Ergänzungspfleger mit involviert ist.

Der Anspruch kann dann gegenüber dem beteiligten Jugendamt, nicht aber gegenüber der Pflegefamilie geltend gemacht werden, führte der BGH aus. Er hat insofern eine Regelungslücke des Gesetzgebers gesehen, die er durch Analogie ausgefüllt hat.

Quelle: Auskunftsanspruch der Eltern über ihr Kind in Pflegefamilie besteht – Recht & Gesetz – JuraForum.de

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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