Die Rechte und Pflichten von Azubis

Arbeitsrecht

Wenn die Ausbildung beginnt, fragen sich die Auszubildenden, was ihre Rechte und Pflichten sind. Müssen sie sich wirklich alles gefallen lassen?

Die Deutsche Handwerker Zeitung hat die wichtigsten Punkte auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Quelle: Was dürfen Azubis im Betrieb? – dhz.net

Wesentlich ist hier, dass die Azubis nur die Aufgaben übertragen bekommen dürfen, die dem Ausbildungsplan entsprechen und der Lehre dienen.

Das heißt, der Azubi ist kein privater Dienstleister für die Vorgesetzten, Rasenmähen im Garten des Chefs oder Autowaschen scheiden daher in der Regel aus. Häufig bewegt man sich hier aber in Grauzonen.

Manche Aufgaben scheinen auf den ersten Blick erst einmal mit der Ausbildung nichts zu tun zu haben. Bei genauerem Hinsehen runden diese aber die Ausbildung und die Erfüllung des Ausbildungsplanes ab. Wenn allerdings jemand immer nur für Kaffee oder Saubermachen zuständig ist und die übrigen Ausbildungsziele in den Hintergrund geraten, ist das nicht zulässig.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Gezieltere Anfragen zum Thema sind auch über mein Portal www.anwalteasy.com möglich.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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