Ein Wohnungseigentümer kann nicht nachträglich den Einbau eines Aufzugs verlangen. Das gilt selbst dann, wenn er aus Gründen seines Alters und seiner Gebrechlichkeit die in den oberen Etagen gelegene Wohnung kaum mehr verlassen kann. Der BGH hat hier aber keine Anspruchsgrundlage im WEG gefunden.
Höchste Zeit für eine geplante Gesetzesänderung, meint Prof. Dr. Grziwotz bei lto.
Die vom Gericht gesehene Verwirklichung des eigenen Lebensrisikos ist aber dann ein Problem einer älter werdenden Gesellschaft, wenn sich die Eigentümer sich gerade nicht über die Nachrüstung im Hinblick auf alters- und behindertengerechte Ausstattung einigen können.
Quelle: BGH zu WEG: Kein Anspruch auf Aufzug im Alter
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