Die taz hat eine Übersicht über die jüngste Sozialgerichtsrechtsprechung zu Hartz IV zusammengestellt.
Die Jobcenter müssen demnach die Kosten für einen Computer für die Schule übernehmen. Hierbei handele es sich um unabweisbaren Mehrbedarf. Auch eine Brillenreparatur ist nicht über den Regelsatz bezahlbar.Die Anschaffung der Brille hingegen schon, meinte das Gericht.
Das Prinzip „Ansparen“ funktioniere nämlich in solchen Fällen nicht, weist der Beratungsverein Tacheles in der taz hin.
Quelle: Sozialgerichtsurteile zu Hartz IV: Ein Computer für die Schule ist drin – taz.de
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