Alles Gute kommt von oben – so sagt das Sprichwort. Im Winter stimmt das aber nicht immer, und schon gar nicht, wenn sich Schneemassen auf den Dächern türmen.
Denn wenn eine Dachlawine abgeht, haftet der Hauseigentümer in der Regel für die daraus entstehenden Schäden. Selbst wenn keine Schneefanggitter erforderlich sind, muss der Eigentümer auf die bestehende Gefahrenlage hinweisen. Unterlässt er dieses, hat er für den Schaden aufzukommen.
Quelle: Dachlawine: Hauseigentümer haftet bei Schäden an geparktem Auto | Immobilien | Haufe
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