Der Winterdienst in einem Mehrparteienhaus kann mitunter Schwierigkeiten machen. So musste sich auch der BGH damit befassen, wie zu bewerten ist, dass die Mehrheit der Eigentümer den Winterdienst im Wechsel durchgeführt haben will. Die einzelnen Wohnungseigentümer können, so das Ergebnis des BGH, aber nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden. Ein solcher Beschluss hat im WEG keine Grundlage, vielmehr hat ein einzelner Miteigentümer einen Anspruch darauf, dass die Vergabe des Winterdienstes an eine Firma beschlossen wird.
Quelle: BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig | Immobilien | Haufe
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