Verkehrssicherungspflicht: Parkplatz muss nicht komplett eisfrei sein

lawyer im eis

Immer wieder kommt es wegen Schnee und Eis zu Unfällen auf Parkplätzen. Wenn ein Fußgänger auf dem Weg zu seinem Auto zu Fall kommt und sich verletzt, stellt sich die Frage nach einer etwaigen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.

Allerdings ist zu beachten, dass ein öffentlicher Parkplatz in der Regel nicht vollständig von Schnee und Eis geräumt werden muss. Umwege sind, so die gängige Rechtsprechung, den Nutzern durchaus zumutbar.

Quelle: Verkehrssicherungspflicht: Parkplatz nicht komplett eisfrei | Immobilien | Haufe

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Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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