Das OLG Hamm hat sich mit der Wirksamkeit eines so genannten Behindertentestaments befasst.
Behindertentestamente sind letztwillige Verfügungen, die Erben, die an einer Behinderung leiden, absichern sollen. Da diese Menschen in der Regel auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, würde, wenn keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde, das Erbe als einzusetzendes Vermögen aufgebraucht werden.
Behindertentestamente sehen in der Regel vor, dass über eine Testamentsvollstreckung dem behinderten Erben Mittel zufließen, die ihrerseits eben gerade nicht sozialhilfeschädlich sind und dem Erben einen echten Mehrwert an seinem Erbe garantieren.
Wie solche letztwilligen Verfügungen dann auch auszulegen sind und wie es mit der Wirksamkeit solcher Klauseln bestellt ist, hat JURION hier:
zusammengestellt.