Nachdem das Landgericht Berlin kürzlich bereits in einem Hinweisbeschluss erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse geäußert hatte, hat es nun Ernst gemacht und einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen.
Hierin präzisieren die Richter ihre verfassungsrechtlichen Zweifel. Interessant ist hierbei, dass es gar nicht so sehr um Art. 14 – also die Eigentumsgarantie geht.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich.
Den vollständigen Text gibt es hier auf den Seiten der Süddeutschen Zeitung .